Sie sind zu schnell gefahren und wollen wissen wie hoch die Verwarnung oder das Bußgeld wird? Nachstehend finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog.
Interessant ist auch die Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Bußgeldkatalog beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Kraftfahrt-Bundesamt
Die Festlegung und Anlage der Messstellen des Zweckverbandes KVÜ Südostbayern erfolgt in Abstimmung mit der Kommune und der Polizei nach den Richtlinien des bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung der Geschwindigkeit.
Nach den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Verkehrsüberwachung soll der Mindestabstand zwischen dem geschwindigkeitsbeschränkendem Verkehrsschild und der Messstelle 200 m betragen. Dieser Mindestabstand kann jedoch unterschritten werden, wenn beispielsweise:
Die gerätespezifischen Fehlertoleranzen derzeit eingesetzter Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren betragen nach der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB):
Wird mit Erlass des Bußgeldbescheid ein Fahrverbot bestimmt, so richtet sich der Abgabezeitpunkt des Führerscheins nach der Art des im Bußgeldbescheid ausgesprochenen Fahrverbotes:
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch erhoben werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Einspruchs bei der Bußgeldbehörde, nicht dessen fristgerechte Absendung. Der Einspruch kann schriftlich (Post, Fax, E-Mail) oder zur Niederschrift (persönlich, telefonisch) eingereicht werden. Der fristgerechte Einspruch hat zur Folge, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird.
Die Bußgeldbehörde prüft daraufhin nochmals, ob der Bußgeldbescheid zurückgenommen oder weiterhin aufrechterhalten bleibt. Im letzteren Fall wird der Einspruch zusammen mit der Bußgeldakte über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Nach der gesetzlichen Bestimmung des § 12 Abs.2 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält.
Das Parken ohne Parkschein an einer/einem funktionsbereiten Parkuhr/Parkscheinautomaten, die/der nur deshalb nicht funktioniert, weil die eingeworfene Münze das Uhrwerk nicht in Gang setzte, ist verboten.
Der Fahrzeugführer kann sich daher nicht darauf berufen, er habe ein gültiges Geldstück einwerfen wollen, das der Parkscheinautomat aber, z.B. wegen Gewichtsabweichung, nicht angenommen habe.
Eine Windschutzscheibenverwarnung ist keine Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr. Die Windschutzscheibenverwarnung hat lediglich die Funktion einer Verwaltungsvereinfachung. Im Falle einer Bezahlung unterbleibt nämlich das schriftliche Verwarnungsverfahren.
Da im Falle einer Nichtbezahlung auf die Windschutzscheibenverwarnung eine schriftliche Verwarnung mit Zahlungsaufforderung nachgesandt wird, hat es keine Auswirkungen auf das Verfahren, wenn die am Fahrzeug angebrachte Verwarnung durch Witterungseinflüsse, „gutmeinende“ Mitmenschen oder andere Gründe verloren geht.
Ein Schwerbehindertenausweis, der u.a. zur kostenlosen Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel berechtigt, berechtigt gerade nicht zum Parken/zur Benutzung bestimmter Verkehrsflächen. Hierzu benötigt man einen EU-einheitlichen Behindertenparkausweis (mit Rollstuhlfahrersymbol).