Wir sind eine Verfolgungs-, Ahndungs- und Vollstreckungsbehörde von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen
Einsatz von eigenem, fest angestelltem Personal
Schulung des Personals durch Herstellerfirmen und Zertifizierung durch die Bayerische Verwaltungsschule
keine Beteiligung von Privatfirmen / keine Arbeitnehmerüberlassung
Einsatz unserer eigenen, geeichten und laufend gewarteten Erfassungsgeräte
Einsatz eigener Messfahrzeuge
Verwaltung zentral an einem Ort, die Kommune hat keinen weiteren Aufwand (weder für Personal, Verwaltung, Räume oder Abrechnung bzw. Zwangsvollstreckung)
die Kommune bestellt die gewünschten Überwachungsstunden, sowie die gewünschten Überwachungsörtlichkeiten
eine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme der monatlichen Stunden besteht nicht
die Kommune erhält monatlich eine Abrechnung und Überweisung der Verwarn- und Bußgelder inkl. einer Statistik (wir erstellen auch die Jahresstatistik)
Möglichkeit einer Testphase von 2 Jahren über eine Zweckvereinbarung, danach erst die Entscheidung, ob die Kommune „endgültig“ Mitglied wird
auf Probleme und Wünsche reagieren wir individuell und zügig
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